Stellungnahme der INDEPENDENTS , Germany e.V.
zur Abmahnung durch die HD Motor Company

Es ist schon interessant zu beobachten, mit welcher Wucht ein Riesenunternehmen wie die Harley Davidson, Inc. auch nach der kleinsten Mücke schlägt, die vermeintlich am Fell kitzelt – oder sollte es doch nur die kleinliche Rache eines zutiefst verärgerten Funktionärs sein ?

Wie vermutlich bekannt ist, haben sich die INDEPENDENTS e.V. im Januar 2006 nach internen Querelen vom HOG –Chapter RULAMAN e.V. getrennt und einen neuen Klub gegründet. Da wir alle HOG- Mitglieder sind (Voll– oder Familie) tragen wir auf unserer Kutte das HOG-Logo sowie unseren Klubnamen. Das tun ausser uns noch zahlreiche weitere Klubs, die aus unterschiedlichen Gründen keine offiziellen HOG-Chapter mehr sein wollen oder können, da ja nur ein offizieller Dealer ein Chapter führen darf. Das ist bei den wenigen Dealern, aber vielen Harley-Fahrern zwar eine merkwürdige und eher problematische Form der Kundenbindung (schliesslich geht es uns ja um die Motorradmarke und das damit verbundene Lebensgefühl und nicht um die Kundentreue zu einem Händler) – aber so sind nun mal die Regeln.

Aus Dekorationsgründen haben wir auf dem Flyer zu unserer Open-Season-Party Ende März das Foto einer Neonreklame des Bar&Shield-Logos abgebildet und uns in einer kurzen Beschreibung unseres Klubs ein (Zitat:) „unabhängiges HOG-Chapter“ genannt.

Offensichtlich ein Riesenfrevel, den vor wenigen Tagen erreichte uns ein mehrseitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei. Nicht weniger als 19 Patent- und Rechtsanwälte sind im beeindruckenden Briefkopf aufgeführt (mit unsren 25 Membern haben wir also etwa ein Verhältnis 1:1 – für fast jeden INDEPENDENT ein eigener Anwalt) und diese Kanzlei teilt uns nun mit, dass wir die Markenrechte der HD, Inc. verletzt und außerdem gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben. Wir wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und werden bei neueren Verstößen mit einer Strafe von jeweils rund € 5.000 pro Fall bedroht, falls wir jemals wieder das Logo oder die Bezeichnung „HOG“ verwenden sollten.

Schon ein bisschen merkwürdig, das Ganze!

Man darf also für viel Geld Logos, Patches, Aufkleber , Klamotten und was sonst noch alles mit dem Bar&Shield Logo kaufen und alle Wände, Fahrzeuge oder Klamotten damit verzieren. Als wandelnde Werbesäule rumzulaufen ist offensichtlich okay (weil ja schließlich Geld in die Kasse von HD fließt) , die Verbundenheit mit der Marke auf einer Website zu dokumentieren, ist verboten. Ganz nebenbei : Unser kleiner Klub hat in den letzten 12 – 18 Monaten immerhin 5 neue Bikes gekauft – ich hoffe nur, dass wir mit denen in Zukunft wenigstens noch fahren dürfen…

Und man darf auch als HOG-Mitglied Beitrag bezahlen, aber den Namen „HOG“ sollen wir nicht mehr verwenden. Dabei liegt uns sogar ein Brief von Mike Keefe, einem Vice President der HD Motor Company und Director der Harley Owners Group vor, der unter anderem schreibt : „…you are valued customers…“ oder „…you remain Harley Davidson and H.O.G.-riders, and we ride together!“ Wobei wir zugeben müssen, dass die Bezeichnung „unabhängiges HOG-Chapter“ semantisch falsch war und eigentlich „unabhängiger Klub von HOG-Mitgliedern“ heißen müsste. Hier geloben wir natürlich Besserung, schließlich wollen wir mit unserem unbotmäßigen Sprachverhalten nicht die Empfindungen einer Firma verletzen, deren Selbstwertgefühl bei einem Umsatzplus von nur 31% im letzten Jahr offensichtlich sehr schwach ausgeprägt ist (wir haben mit Devotionalienkauf, Fahrzeugerwerb und Werkstatt- und Teilekosten wohl doch nicht genügend beigetragen).

Wir schwören also feierlich, dass wir in Zukunft wieder lieb sein und Harley’s Namen nicht vergeblich führen wollen, auch wenn die Sache wieder mal zeigt, dass es vielleicht doch gut ist, wenn mittlerweile so viele „Zahnwälte“ Harley-Fahrer sind. Wie man sehen kann, kann es schließlich relativ leicht passieren, dass man sich vor dem Richterstuhl und nicht auf dem Feuerstuhl wieder findet!

(Dies ist eine redaktionelle Stellungnahme um die Harley-Szene über die Situation aufzuklären. Die Verwendung des Begriffes „HOG“ ist aus journalistischen Gründen notwendig und stellt keinen Verstoß gegen die Unterlassungsklage dar)